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Leitbild "Academic Teacher“ der HHU

Das Profil des 'Academic Teacher'

(1) Academic Teacher sind promovierte Wissenschaftler*innen mit einem beruflichen Tätigkeitsschwerpunkt in der Lehre. Sie sind Beschäftigte innerhalb einer Fakultät oder einer wissenschaftlichen Einrichtung und dem Mittelbau zugeordnet.

Die zentralen Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder des Academic Teacher sind:

  • Konzeption, Durchführung und Evaluation von Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Lehrprojekten mit Studierenden
  • Betreuung und Beratung von Studierenden
  • Abnahme von Prüfungsleistungen
  • Unterstützung bei Lehr- und Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Tätigkeiten in der Studien- und Prüfungsorganisation, Mitwirkung bei der Akkreditierung von Studiengängen sowie Beteiligung an der lehrbezogenen Selbstverwaltung und Gremienarbeit
  • Mitgestaltung von Lehr- und Lernumgebungen, von Studienprogrammen und Curricula sowie Mitwirkung an der langfristigen Planung und Weiterentwicklung der Lehre (im Fach)
  • Kooperation und (interdisziplinäre) Vernetzung mit wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft, Kultur, Politik etc.

Academic Teacher leisten im Sinne des Leitbilds Lehre einen Beitrag zu einer starken Lehr- und Lernkultur an der HHU und treiben Innovationen und Didaktik in der Universitätslehre voran.
Academic Teacher haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt in der Lehre. Dies schließt nicht aus, dass sie in einem geringen Umfang Forschungstätigkeiten (Publikationen, Studierendenprojekte, forschendes Lernen etc.) durchführen, die mit der*dem Fachvorgesetzten abzustimmen sind, und Mittel Dritter für forschungsnahe Lehrprojekte einwerben.

(2) Die HHU profiliert ihre Lehre durch die besondere Förderung des spezifischen akademischen Karriereweges des Academic Teacher. Dieser Karriereweg stellt eine attraktive Alternative einerseits zum “klassischen“ akademischen Karriereweg der Universitätsprofessur und andererseits zu einer Karriere als Wissenschaftsmanager*in dar.

(3) Die Position des „Academic Teacher“ ordnet sich wie folgt in die Kategorien des Hochschul-gesetzes ein: Academic Teacher

  • sind unbefristet nach § 42 HG NRW als „Lehrkraft für besondere Aufgaben“ beschäftigt
    und
  • haben ein Lehrdeputat von 16 SWS. Das konkrete Lehrdeputat wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der übertragenen Aufgaben auf Basis der konkreten Tätigkeitsdarstellung festgelegt. Das Lehrdeputat kann bis auf 12 SWS reduziert werden, sofern weitere Aufgaben, wie beispielweise die Organisation eines Studiengangs, übernom-men werden.

(4) Um den Karriereweg des Academic Teacher zu profilieren, soll sich die Tätigkeit der zukünftigen Lehrkräfte für besondere Aufgaben an diesem Profil ausrichten. Werden Dauerstellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben beantragt, wird die Einhaltung der nachfolgenden Profilmerkmale erwartet, damit sich diese Personen als „Academic Teacher“ bezeichnen können:

Academic Teacher

  • sind promoviert,
  • verfügen über Lehrerfahrung,
  • gestalten Lehrinhalte und didaktische Konzepte für die ihnen übertragenen Lehrgebiete eigenständig,
  • sind hochschuldidaktisch grundlegend ausgebildet und entwickeln ihre Kompetenzen stetig weiter fort,
  • sind nicht einzelnen Professuren zugeordnet, sondern wissenschaftlichen Einrichtungen, Instituten oder Fakultäten zugeordnet,
  • erhalten von ihrer Beschäftigungsstelle Sachmittel in dem Rahmen, der ihnen eine selbstständige Wahrnehmung ihrer Tätigkeit ermöglicht.

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

18.06.2020.

 

Verantwortlichkeit: