Habilitation
Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der die Befähigung zur selbständigen Forschung und Lehre bescheinigt wird. Die Voraussetzungen der Zulassung zur Habilitation sind in den jeweiligen Habilitationsordnungen der Hochschulen bzw. der jeweiligen Fakultäten der Hochschule (s.u.) geregelt. (Birgit Ufermann, Forschung und Lehre, 6/2006)
Die Zulassung zur Habilitation erfolgt nach Maßgabe der lokal geltenden Habilitationsordnung auf Antrag. Der Bewerber reicht einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation unter Angabe des Faches, für welches er die Lehrbefähigung erlangen will (das sogenannte "Habilitationsgesuch"), grundsätzlich beim Dekan der zuständigen Fakultät ein. Die fachlichen Voraussetzungen der Zulassung zur Habilitation regeln die jeweiligen Habilitationsordnungen.
Habilitation an der HHU - Habilitationsordnungen der Fakultäten
Juristische Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Weiterführende Informationen:
- Handbuch für den wissenschaftlichen Nachwuchs, Red. Birgit Ufermann über den DHV
- Auf dem Weg zur Professur - Postdoc Fibel, academics.de
- Karriere am Campus: Traumjobs an Uni und FH, Regine Rompa, Springer Verlag
- Wie läuft eine Habilitation in Deutschland? - Artikel bei academics.de
- Habilitation versus Tenure - Artikel bei academics.de
- Welche Voraussetzungen gibt es für eine Habilitation? - Artikel bei academics.de
- Fragen und Antworten zu Habilitation und Professur - Artikel bei academics.de
- Internationale Regelungen zur Habilitation - Artikel bei academics.de
- Müller, Mirjam (2014, zweite Auflage 2017): Promotion – Postdoc – Professur. Karriereplanung in der Wissenschaft, Frankfurt/New York.
- Müller, Mirjam (2017): Karriere nach der Wissenschaft. Alternative Berufswege für Promovierte, Frankfurt/New York.