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Habilitation

Die Habilitation ist eine Hochschulprüfung, mit der die Befähigung zur selbständigen Forschung und Lehre bescheinigt wird. Die Voraussetzungen der Zulassung zur Habilitation sind in den jeweiligen Habilitationsordnungen der Hochschulen bzw. der jeweiligen Fakultäten der Hochschule (s.u.) geregelt. (Birgit Ufermann, Forschung und Lehre, 6/2006)

Die Zulassung zur Habilitation erfolgt nach Maßgabe der lokal geltenden Habilitationsordnung auf Antrag. Der Bewerber reicht einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation unter Angabe des Faches, für welches er die Lehrbefähigung erlangen will (das sogenannte "Habilitationsgesuch"), grundsätzlich beim Dekan der zuständigen Fakultät ein. Die fachlichen Voraussetzungen der Zulassung zur Habilitation regeln die jeweiligen Habilitationsordnungen.

Habilitation an der HHU - Habilitationsordnungen der Fakultäten

Juristische Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Medizinische Fakultät

Philosophische Fakultät

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

 

Weiterführende Informationen:

  • Müller, Mirjam (2014, zweite Auflage 2017): Promotion – Postdoc – Professur. Karriereplanung in der Wissenschaft, Frankfurt/New York.
  • Müller, Mirjam (2017): Karriere nach der Wissenschaft. Alternative Berufswege für Promovierte, Frankfurt/New York.
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