Rechtliche Rahmenbedingungen für Wissenschaftler*innen
Um den Rahmenbedingungen in der wissenschaftlichen Ausbildung gerecht zu werden, gibt es für Wissenschaftler*innen eine Sonderregelung – das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz, WissZeitVG). Ausführliche Informationen zum WissZeitVG
Weitere Informationen zu Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft:
Vertretungen für Wissenschaftliche Beschäftigte an der HHU
Nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) ist für wissenschaftlich Beschäftigte an Universitäten eine eigene Personalvertretung einzurichten. Der Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte an der Heinrich-Heine-Universität berät und vertritt wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fakultäten an der Universität.
Beschwerdestelle nach §13 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) an der HHU
Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse und der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitätverhindert bzw. beseitigt werden. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich auch das Beschwerderecht von Beschäftigten festgeschrieben.
AGG Beschwerdestelle der HHU